Was ist ein Heilpraktiker ?Noch nie haben sich so viele Menschen mit Fragen und gesundheitlichen Problemen an den Heilpraktiker gewandt, wie heute. Teilweise kursieren aber auch immer noch Vorurteile. Beispiele dazu: Heilpraktiker heilen mit "Placebo-Kügelchen", legen nur die Hand auf, ernten im Mondlicht irgendwelche Heilkräuter oder sind einfach nur Scharlatane. Der "Heilpraktiker" ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Heilpraktikergesetz (BGBI. III 2122-2) Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BGBI. III 2100-2-1) Ein Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 EStG. Der Heilpraktiker verfügt, in der Regel, über eine umfassende medizinische Ausbildung, die abschließt mit einer Überprüfung durch den Amtsarzt im zuständigen Gesundheitsamt. Wer diese Prüfung besteht, bekommt von dieser Behörde die Erlaubnis zur "Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" - darf also die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Die Befugnisse eines Heilpraktikers sind durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt, so darf er z.B. keine verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe betreiben oder gemäß Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten nicht behandeln. Was viele nicht wissen, der Prüfungsstoff für die Vollzulassung als Heilpraktiker umfasst viele Bereiche der Schulmedizin, fachpraktische Themengebiete und naturheilkundliche Bereiche: Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen, Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz- Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie, Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände, Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme), Deutung grundlegender Laborwerte, Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen), Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Methoden der Naturheilkunde. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die teilweise beachtlichen Durchfallquoten belegen, dass die Messlatte für die Heilpraktiker sehr hoch liegt. Nach erfolgreicher Prüfung wählt jeder Heilpraktiker dann die naturheilkundlichen Fachgebiete und Therapien aus, die er vertiefen und in denen er sich weiter ausbilden lassen möchte. Eine Krankheit wird von Heilpraktikern nicht nur von den Krankheitssymptomen her betrachtet, um diese möglichst rasch zu beseitigen. Vielmehr er stellt vorrangig auch die Ursachen auf den Ebenen Körper, Geist und Seele bei der Behandlung einer Krankheit in den Mittelpunkt seiner Therapie. Und er regt unseren genial funktionierenden Körper an, sich wieder selbst zu regulieren. Kurz gesagt: Eine ganzheitliche Behandlungsweise.
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Praxis für Biologische Medizin Fachpraxis für naturheilkundliche Schmerztherapie Doris Schulz DO.CN®, Heilpraktikerin Schmerztherapeutin Mitglied im Verband Freier Osteopathen e.V. Schweizergartenstrasse 1 04808 Wurzen Telefon 034292 - 78 73 70 Mobil 0173 - 87 47 954 Mail info@schmerztherapie-leipzig-land.de Termine nach Vereinbarung Mo - Sa 9.00 bis 19.00 Uhr Hausbesuch |
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